
ANLÄSSe
Für Wertgutachten gibt es viele
Anlässe für ein Immobilienwertgutachten ergeben sich immer dann, wenn wichtige finanzielle, rechtliche oder persönliche Entscheidungen abgesichert werden sollen. Ein fachgerechtes Gutachten schafft Transparenz, vermeidet Streit und dient häufig als neutrale Entscheidungsgrundlage für Gerichte, Behörden, Banken und Privatpersonen.
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Beim Verkauf hilft ein Gutachten, einen marktgerechten Angebotspreis festzulegen und Fehlinvestitionen oder „Verramschen“ des Objekts zu vermeiden. Käufer nutzen ein Wertgutachten, um die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen und eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer oder der Bank zu haben
Erbschaft, Schenkung und Pflichtteil
Bei Erbauseinandersetzungen dient der Immobilienwert als Basis für die gerechte Aufteilung der Erbmasse oder zur Berechnung von Abfindungen unter Miterben. Auch für Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie zur Dokumentation des Werts bei lebzeitigen Schenkungen ist ein nachvollziehbares Wertgutachten erforderlich.
Scheidung und Zugewinnausgleich
Im Rahmen einer Ehescheidung wird der Verkehrswert häufig zum Anfangs- und Endstichtag benötigt, um den Zugewinn korrekt zu berechnen. Ein neutrales Gutachten erleichtert Einigungen zwischen den Ehegatten und dient Gerichten als sachliche Grundlage, insbesondere wenn ein Partner im Haus bleiben und den anderen auszahlen möchte.
Finanzierung, Zwangsversteigerung und Betreuung
Für Banken ist der Marktwert eine wichtige Bezugsgröße zur Festlegung der Beleihungsgrenze und zur Beurteilung der Kreditbesicherung. In Zwangsversteigerungsverfahren, Betreuungsverfahren oder bei Verkäufen durch Vormünder benötigt das Gericht regelmäßig ein professionelles Verkehrswertgutachten, um wirtschaftlich vernünftiges Handeln zu dokumentieren.
Steuerliche und sonstige Anlässe
Bei Kaufpreisaufteilungen (Boden-/Gebäudeanteil), der Entnahme aus dem Betriebsvermögen oder für Erbschaft- und Schenkungsteuer unterstützt ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt. Weitere Anlässe sind Entschädigungen bei Enteignung, städtebaulichen Maßnahmen, bei der Bestellung oder Ablösung von Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Wegerecht) sowie zur Prüfung von Versicherungswerten.